Unsere Abgrenzung zu anderen Spezialisten: Kostenvergleich
Während Financial Facts auf eine deutliche Abgrenzung zu Rating-Agenturen Wert legt, wird im Verhältnis zu anderen Spezialisten eine kooperative Zusammenarbeit angestrebt.
Solche Spezialisten sind etwa unabhängige Gutachter, Anlageberater oder Rechtsanwälte.
In Zusammenarbeit mit diesen Spezialisten bietet Financial Facts in Bezug auf Kapitalanlagen die Erstellung von Bewertungs- und Entscheidungsgrundlagen an.
1. Gutachter/Sachverständige:
Gutachten - etwa zu Verkehrswerten von Immobilien – sind nicht ganz preiswert. Bereits die Bewertung einer einzelnen Wohnung kann zwischen 2.000 bis 3.000 € kosten. Die Bewertung einer Gewerbeimmobilie ist wesentlich kostenintensiver.
Es bieten sich mehrere Möglichkeiten: Haben viele Anleger in dasselbe Objekt investiert, können wir eine größere Anzahl von Interessenten zusammenführen, die sich die Kosten des Gutachters teilen, um so ganz erheblich Kosten zu sparen.
Besser noch: In unserer umfangreichen Sammlung ist bereits ein vergleichbares Gutachten vorhanden.
Nach einer Gesetzesänderung (§ 411 a ZPO) können heute – anders als früher – unter bestimmten Umständen auch Gutachten aus anderen Verfahren Verwendung finden. Statt teurer Gutachterhonorare zahlen Sie nur eine kleine Pauschale für eine Gutachtenkopie.
Daneben ist die Auswahl eines qualifizierten Sachverständigen zu dem jeweiligen Spezialgebiet ebenso wichtig wie die richtige Fragestellung an den Gutachter.
2. Anlageberater:
Im Gegensatz zu Rechtsanwälten und Gutachtern empfehlen wir keine Anlageberater, -vermittler, Mehrfachagenten, Makler etc.
Eine solche Zusammenarbeit lässt sich mit dem Ansatz der Unabhängigkeit und Neutralität nicht vereinbaren. Die Informationen und Risikobewertungen von Financial Facts über bestimmte Anlageprodukte stehen dieser Berufsgruppe gleichwohl zur Verfügung. Sie selbst sollten den Risikocheck von Financial Facts zur Grundlage einer jeden konkreten Anlageberatung machen. Dann können Sie nicht nur zuhören, sondern auch gezielte Fragen stellen. Ein seriöser Anlageberater strebt eine langfristige Kundenbindung und Kundenzufriedenheit an. Er wird sich – im Gegensatz zum bloßen „Provisionsjäger" – die erforderliche Zeit für alle Fragen nehmen.
Die einzige Empfehlung, die wir Ihnen in Bezug auf das Geschäftsfeld der Anlageberatung erteilen können lautet:
Wählen Sie stets einen unabhängigen Anlageberater.
Die Gebühren für eine neutrale Beratung machen sich in der Regel bezahlt.
3. Rechtsanwälte:
Beispiel-Szenario: Sie haben 50.000 € in einen kreditfinanzierten Immobilienfonds investiert. Der Fonds entwickelt sich wesentlich schlechter als versprochen. Sie suchen Rat.
Zuerst zum Rechtsanwalt? Der Rechtsanwalt schuldet Ihnen dann eine Analyse der Rechtslage zu dem von Ihnen vorgetragenen Sachverhalt. Sie schildern den Verlauf der Beratung und überreichen die Vertragsunterlagen und Verkaufsprospekte.
Rechtsanwalt „Durchschnitt" erklärt Ihnen, dass er keine Beratungsfehler feststellen kann, weil sich alle notwendigen rechtlichen Hinweise im Prospekt befinden. Wegen der späteren schlechten wirtschaftlichen Entwicklung des Fonds könne man rechtlich nichts machen.
Rechtsanwalt „Spezialist" überlegt, ob Sie eventuell von Anfang an über den Wert des Fonds getäuscht wurden.
Dann könnte man vielleicht etwas machen. Dazu müsse aber zuerst der Verkehrswert der Fonds- Immobilie von einem Sachverständigen bewertet werden. Kostenpunkt vorab: Der Rechtsanwalt verlangt entsprechend dem Streitwert und nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) einen üblichen Gebührenvorschuss von rund 1.500 €. Der Gutachter soll – je nach Art und Umfang der Leistung weitere 2.000 bis 3.000 € kosten. Nachdem Sie für Anwalt und Gutachten zuzüglich diverser Auslagen und Umsatzsteuer rund 5.000 € bezahlt haben, erklärt Ihnen der Rechtsanwalt nach der Lektüre des Gutachtens, dass er keine wesentliche Überteuerung feststellen kann.
Eine Rechtsschutzversicherung kommt für die Kosten nicht auf. Sie haben das Geld für Ihren Sommerurlaub ausgegeben. Das macht Sie und ihre Familie etwas missmutig.
Keine gute Geschichte. Sie ändern den Geschehensablauf:
Sie kontaktieren direkt Financial Facts. Dort ist der Fond bereits bekannt. Alle wichtigen Unterlagen sind vorhanden und ausgewertet.
Sie können u.a. sofort folgende Analysen erhalten:
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einen Abgleich der persönlichen Risikomentalität und der allgemeinen und spezifischen Risiken des Anlageprodukts
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Realwertanalyse für die Fondsimmobilie zum damaligen Zeitpunkt des Erwerbs und zum heutigen Zeitpunkt
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Plausibilitätsanalyse unter Berücksichtigung sämtlicher "Weichkosten"
Damit gehen Sie zu einem von Financial Facts empfohlenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
1. Alternative:
Der Fachanwalt muss keine eigenen Ermittlungen mehr anstrengen und stellt im Rahmen einer Erstberatung fest, dass leider keinerlei rechtliche Ansprüche bestehen.
Sie zahlen 150 € an Financial Facts und 250 € an den Rechtsanwalt.
Ihr Sommerurlaub ist dadurch nicht gefährdet.
2. Alternative:
Der Fachanwalt erkennt anhand der Analysen, das ein schwerwiegender Beratungsfehler vorliegt, die Fondsimmobilie war bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs völlig überteuert und das gesamte wirtschaftliche Konzept aufgrund der hohen Kosten niemals den versprochenen Gewinn erwirtschaften konnte. Sie wurden betrogen.
Jetzt können Sie – wegen der Prozesskosten - zwar auch nicht in den Sommerurlaub fahren, erhalten aber nach rund 2 Jahren ihre verloren geglaubten 50.000 € nebst Zinsen zurück.
Die 150 € für Financial Facts haben sich bezahlt gemacht.
Damit wollen wir verdeutlichen:
Financial Facts liefert Ihnen Erkenntnisquellen, die typischer Weise von Rechtsanwälten nicht ermittelt werden.
Dazu gehören z.B.:
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Realwertanalysen (welchen Wert hat mein Anteil heute?)
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Verkehrswertermittlungen (Ertragswerte, Vergleichswerte)
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wohnungswirtschaftliche Belastungsrechnungen (was erhalte ich Netto nach Abzug aller Kosten?)
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Liquiditätsanalysen unter Berücksichtigung von Erträgen und Steuern (viel zu hohe monatliche Belastungen?)
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Weichkostenanalysen (Wertminderung durch versteckte Kosten?)
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Finanzmathematische Vergleichsrechnungen (zu teure Finanzierung?)
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Plausibilitätsprüfung zur Renditeprognose (falsche und unrealistische Versprechungen)
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Kapitalmarktermittlungen I (Bonität, Betrug, Interessenkonflikte)
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Kapitalmarktermittlungen II (negative Presseberichte)
Börsennachrichten
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Verfahren gegen Maschmeyer nach Millionenzahlung eingestellt
AWD-Gründer Carsten Maschmeyer hat mit der Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 2,9 Millionen Euro ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hannover abgewendet. Es habe der Verdacht bestanden, dass Maschmeyer gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen habe, sagte ein Sprecher.
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Schlecker-Nachfolger Dayli kommt erst später nach Deutschland
Der österreichische Schlecker-Nachfolger Dayli eröffnet seine Testläden in Deutschland später als geplant. Geschäftsführer Rudolf Haberleitner sagte der Nachrichtenagentur dpa, er gehe davon aus, dass die ersten fünf Shops nun Ende Juni eröffnen.

