Geschädigter N1 Anleger erhält den größten Teil seiner verloren geglaubten Einlage zurück
Einem unserer Kunden ist es gelungen, den größten Teil seiner verloren geglaubten Anlage des N1 Filmfonds in Höhe von 150.000 Euro vor dem Landgericht Krefeld zurückzuerhalten.
Aufgrund der fundierten Vorbereitung des Verfahrens und gründlicher Recherche erklärte sich die beklagte Volksbank nach den deutlichen Worten des Gerichts sogar bereit, den Vergleich sofort rechtskräftig werden zu lassen.
1. Ansprüche zunächst abgelehnt:
Hartnäckig hatte sich die beklagte Volksbank gezeigt und im Vorfeld jegliche Auskünfte über versteckt geflossene Provisionen (sog. „Kick-Backs“) verweigert bzw. verneint.
2. Auskunftsklage:
Erst unter dem Druck einer Auskunftsklage räumte die Volksbank den Erhalt von „Kick-Backs“ ein.
Lesen Sie hierzu auch unseren ersten Bericht „Bank zur Offenlegung von „Kick-Backs“ beim N1 Filmfonds verurteilt – Gericht rückt „Kick-Backs“ in die Nähe von Schmiergeldzahlungen – HAPPY END FÜR ANLEGER“.
3. Schaden nahezu komplett kompensiert:
Hier zeigt sich wieder einmal die Erfolgsstrategie von Financial Facts Research Deutschland und unserer Risikogutachter, die die Grundlage für den Erfolg unseres Kunden gelegt hatten. Mit unseren Recherchen und Risikogutachten zeigen wir auch Ihnen, den Weg zurück zu Ihrem verloren geglaubten Geld.
Auf der Grundlage der von uns systematisch recherchierten und aufbereiteten Informationen, Urteile und Rechtsprechung aus unserer Datenbank konnte unser Kunde vor Gericht diesen beachtlichen Erfolg erreichen.
Denn ausschlaggebend für den Sieg unseres Kunden vor dem LG Krefeld war ein uns vorliegendes Gerichtsurteil eines süddeutschen Oberlandesgerichts und nicht zuletzt der Mut des Anlegers, Financial Facts Research Deutschland GmbH (Finanzfakt) noch rechtzeitig zu konsultieren, da die Verjährung der persönlichen Ansprüche unseres Kunden unmittelbar bevorstand.
Aber nur eine qualifizierte und rechtzeitige Rechtsverfolgung sichert Ihnen Ihre möglichen Ansprüche.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir informieren Sie über Ihre Handlungsmöglichkeiten!
Auch für weitere Informationen können sich Betroffene jederzeit an uns wenden.
Auf Wunsch bieten wir Ihnen auch ein zunächst unverbindliches und persönliches Gespräch über unsere Leistungsmöglichkeiten an, gerne rufen wir Sie auch kostenlos zurück:
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