Risikoprofile
Wir analysieren Ihre Anlagerisiken auf zweimal 2 Ebenen!
Auf der ersten Ebene umfasst unser Risikocheck Ihre ganz persönliche Risikoprofilanalyse. Dabei erstellen wir auch allgemein aktuelle Risiko-Warnungen und Warnlisten für Sie als Anleger.
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Aktuelle Aktion: Weil der Bundesgerichtshof (BGH) die Haftung für die Anleger von Treuhandfonds verschärft hat, ermitteln wir Ihr individuelles Risiko. Lassen Sie jetzt kostenlos Ihren Emissions- oder Fondsprospekt von uns überprüfen!
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Warum soll ich mein Risikoprofil checken?
In der Finanzkrise hatten viele Anleger nicht nur ihr Geld, sondern auch noch jeden Regressanspruch gegen Banken und Initiatoren verloren, weil sie diese Einstufung dem Berater überlassen hatten.
Dabei wurde häufig auch mit nicht nachvollziehbaren Risikostufen gearbeitet. Eine nach wie vor gängige und gefährliche Einstufungsfrage lautet etwa: „Sind Sie „sicherheitsorientiert“ oder „ertragsorientiert“ (bzw. „gewinnorientiert“) oder aber der „spekulative“ Typ?
Der nette Berater hilft Ihnen auch noch auf die Sprünge: „Also bei „Sicherheit“ kommen sowieso nur Sparbücher und so in Betracht. „Spekulativ“ ist vielleicht etwas zu riskant. Nehmen wir doch „ertragsorientiert“. Hört sich gut an. Machen wir. Damit rangieren Sie aber schon mindestens in der Risikoklasse 3 und haben die Risikoklassen 1 (sicherheitsorientiert ) und 2 (konservativ) mal eben übersprungen. Mit einer solchen Einstufung hätte man auch Lehmann-Zertifikate kaufen können.
Problem: Die maßgeblichen Risikoklassen sind nicht vereinheitlicht. Zumeist handelt es sich um bis zu 4 oder sogar bis zu 6 unterschiedliche Risikoklassen. Der Berater kann damit die Risikoschwelle erhöhen, ohne dass Sie das sogleich merken.
Ein weiterer Fehler liegt bereits in dem Gegenstand der Untersuchung selbst: Oft wird nach der persönlichen Risikoneigung bzw. Risikobereitschaft gefragt. Das ist zu wenig. Ein persönliches Risikoprofil besteht nicht nur aus subjektiven Neigungen. Sie müssen sich auch an ihren objektiven Möglichkeiten orientieren.
Gefahr der Vermischung: Spielt der Berater mit finanziellen Anreizen, kann er gegenüber dem arglosen Anleger mit steigenden Gewinnversprechen auch schnell dessen Risikoneigung erhöhen.
Was wird festgestellt?
Gegenstand der Untersuchung sind Ihre Vermögensverhältnisse, Anlageerfahrung und Risikobereitschaft. Dabei ist sicherzustellen, dass ein Ergebnis gefunden wird, dass sich nicht nur an der Gier, sondern auch an der Vernunft orientiert. Dazu teilen wir die Bewertungsmaßstäbe in objektive und subjektive Kriterien.
Hier einige Beispiele:
Objektive persönliche Risiken:
- Wie viel freies Geld steht zur Verfügung?
- Welches Erwerbsverhältnis (Sicherheit des Einkommens)?
- Welcher Familienstand (Steuersatz, Unterhaltspflichten)?
- Welches Lebensalter?
- Wie gesund sind Sie und bleiben Sie?
- etc.
Subjektive persönliche Risiken:
- Welches Verhältnis haben sie zum Geld?
- Wie steht es um Ihr Finanzwissen?
- Welche konkrete Ziele verfolgen Sie?
- Wie weit können Sie gehen?
- Welche realen Folgen müssen Sie beachten?
- etc.
Mit welchem Ergebnis?
Als Ergebnis erhalten Sie von uns eine ausführliche Dokumentation Ihres Risikoprofils und ein Zertifikat über die damit begründete Einstufung in ihre persönliche Risikoklasse.
Mit dieser Einstufung verbunden sind Hinweise auf passende oder unpassende Anlageproduktgruppen. Dabei handelt es sich nur um eine erste grobe Orientierung.
Innerhalb der jeweiligen Produktgruppen kann es sichere und weniger sichere Anlageprodukte geben. Darüber müssen Sie mit Ihrem Anlageberater sprechen oder in der zweiten Stufe ein konkretes Anlageprodukt von uns nach Risikoaspekten klassifizieren lassen.
Was kann ich damit machen?
Wenn Sie als Anleger Geld investieren wollen, wird Ihnen dieses Risikoprofil immer wieder gute Dienste erweisen. Als handelt sich um eine Art Schutzbrief gegen Täuschungen, Missverständnisse, Unerfahrenheit auf Ihrer Fahrt über den „ Financial Highway“.
Hier ein konkretes Anwendungsbeispiel:
Ein kleiner Schritt zur Verbesserung des Anlegerschutzes ist die Einführung des obligatorischen Beraterprotokolls. Was nutzt Ihnen aber ein solches Protokoll, wenn nur der Berater bestimmt was hier aufgenommen wird? Wissen Sie vorher, welche wichtigen Fragen zu stellen und dokumentieren sind? Meistens ist man erst hinterher schlauer.
Ein gutes Stück Sicherheit in der Beratung erlangen Sie, wenn in dem Beratungsprotokoll sogleich vermerkt wird: „Das Financial Facts Klassifizierungszertifikat über die persönliche Risikoprofilanalyse des Herrn Müller war Grundlage der Beratung.“
Jetzt haben Sie zumindest die Sicherheit, dass der Berater Ihnen nur passende Anlageprodukte vorstellt. Stellt er Ihnen dennoch weniger sichere Anlagemöglichkeiten vor, muss er Ihre abweichende Entscheidung zumindest ausführlich begründen und dokumentieren.
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