Donnerstag 20 Jun 2013

Bewertung: Ergebnis des Risikochecks

Hierbei gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Möglichkeit:

Das Anlageprodukt passt zu Ihnen, weil die Risikoklassifizierung des Anlegers und der konkreten Anlage übereinstimmen.

Ob Sie das Produkt kaufen oder behalten ist allein Ihre Entscheidung.

Unser Risikocheck liefert Ihnen dazu nur die Entscheidungsgrundlagen.

 

2. Möglichkeit:

Das beworbene Anlageprodukt passt nicht zu Ihnen. Aufgrund der Bewertung nehmen Sie von einem Erwerb Abstand und haben vielleicht einen teuren Fehler vermieden.

 

3. Möglichkeit:

Das bereits gekaufte Anlageprodukt bereitet Ihnen schlaflose Nächte.

Die Bewertung zeigt Ihnen, dass dieses Produkt nicht zu Ihnen passt.

 

Wir entwickeln für Sie Kompensationsstrategien:

 

Kann man das Produkt kündigen, verkaufen oder handelt es sich sogar um einen Haftungsfall?

 

Mit einer Kündigung zur rechten Zeit kann man seine Verluste mitunter in Grenzen halten. Viele Anlageprodukte haben jedoch überraschend nachteilige Kündigungsbedingungen. Manchmal werden Sie auf Sonderkündigungsrechte gar nicht hingewiesen, andere sind längst verboten. Manchmal ist eine Kündigung aber auch der falsche Weg, etwa wenn Sie getäuscht wurden. Dann sind zuvor Schadensersatzansprüche zu prüfen.

Ein Verkauf ist immer eine gute Möglichkeit, ein unsicheres Anlageprodukt abzustoßen.

Nicht alle Produkte sind immer handelbar oder haben einen sehr eingeschränkten Markt.

Wir möchten Sie insbesondere über die Risiken des sog. Zweitmarktes informieren. Dabei handelt es sich ebenfalls um einen „ grauen „ d.h. rechtlich weitgehend ungeregelten und nicht beaufsichtigten Markt. Angebote von Zweitmarktaufkäufern sollten Sie sehr sorgfältig prüfen. Hier drohen rechtliche Nachteile, unnötige Verluste und zum Teil völlig intransparente Bewertungsmethoden.

Eine erhebliche Abweichung der Risikostufen des Produkts und des Anlegers sind häufig ein sicheres Indiz dafür, dass man Sie schlecht oder falsch beraten hat. Das kann der Ausganspunkt für Schadensersatzansprüche sein. Wir untersuchen den misslungenen Erwerb einer problematischen Kapitalanlage auf rechtserhebliche Tatsachen. Mit unserer Erfahrung können wir etwa feststellen, ob Aussagen über den Wert einer Immobilie, die prognostizierte Wertentwicklung eines Fonds oder die Angaben über die Weichkosten/Provisionen richtig waren. Haftungsgegner oder Anspruchshöhe etc. untersuchen wir nicht. Das ist dann Sache eine Rechtsanwalts. Hier können wir Ihnen aber erfahrene Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht empfehlen, die mit unseren Rechercheergebnissen als Beweismittel immer wieder erfolgreich für die Anleger prozessiert haben. Viele Rechtsanwälte haben bereits ein Rahmenabkommen mit uns geschlossen, dass Ihnen nachgewiesene Kompetenz und günstige Gebühren garantiert. Die Erfolge und Gebührensätze dieser Anwälte werden von uns ständig und bundesweit miteinander verglichen. Überzogenen Honorarforderungen können wir daher sofort erkennen.

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