Risiko-Warnungen
Warnlisten werden gerne von Verbraucher- oder Anlegerschützern oder Gegnerlisten von Rechtsanwälten veröffentlicht.
Die Nützlichkeit solcher Listen ist begrenzt. Zumeist sind die Listen nicht besonders aktuell oder warnen erst dann, wenn die drohende Insolvenz des Unternehmens bekannt wird. Viele Gesellschaften klagen auf Beseitigung ihrer namentlichen Nennung von der Warnliste.
Der Grund für die Warnung ist häufig nicht erkennbar. Viele Warnlisten werden nur wechselseitig abgeschrieben. Erklärungen zum Gefährdungspotential erhält man nicht. An derartig zweifelhaften Verunsicherungsmethoden liegt uns nichts.
Wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt, etwa die Staatsanwaltschaft ermittelt, kann man eine Warnung aussprechen. Die kommt dann aber vermutlich zu spät. Ein notwendiges Frühwarnsystem gibt es bislang nicht.
Die beste Frühwarnung ist daher der negative Erfahrungsbericht der Anleger selbst.
Auf dieser Basis können auch Meinungen, Überlegungen und negative Eindrücke geschildert werden, die nachdenklich machen und zur weiteren Nachforschung anregen.
Eine Warnung muss dagegen ihren Grund konkret angeben.
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